Zulassungsverfahren

Da die Zahl der Studienplätze im LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums begrenzt ist, ist ein Auswahlverfahren notwendig. Um an diesem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Sie können mit dem LL.M.-Studiengang im IT-Recht einmal jährlich zum Wintersemester beginnen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das Bewerbungsformular.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2011/2012 endet für Studieninteressierte aus Deutschland und anderen EU-Staaten am 15. Juli 2011.


Achtung: Für Studieninteressierte aus Nicht-EU-Staaten endet die Bewerbungsfrist am 31. Mai 2011.


Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung zur Fristwahrung an diesen Terminen im Institut für Rechtsinformatik oder dem Dekanat der juristischen Fakultät eingegangen sein muss. Der Poststempel des Tages genügt nicht.